Terminplan 2009/2010

smvplan0910

 

SMV-Team 2009/10

smv0910

V.l.n.r.: Jan Niedermayer (Stellv.), Johanna Lang (Schülersprecherin), Camilla Haux (Stellv.), Fabian Franz-Gerstein (Schülersprecher), Florian Mayer (Stellv.) – alle Klassenstufe 11

 

SMV-Satzung 2009/10

Die SMV hat auf dem SMV-Wochenende eine Satzung ausgearbeitet:

Struktur & Aufgaben:

Es kann einen, in Ausnahmefällen zwei Schülersprecher geben. Jeder Schüler ab der 10. Klasse kann sich als Schülersprecher aufstellen lassen. Die Schülersprecher sind die SMV-Vorsitzenden. Die Schülersprecher berufen die Schülerratssitzungen ein.

Stellvertretende Schülersprecher werden in der Anzahl gewählt, dass ein Gremium aus vier Personen die SMV leitet.  Die stellvertretenden Schülersprecher unterstützen die Schülersprecher.

Der Schülerrat wählt zwei Verbindungslehrer abwechselnd für zwei Jahre. Wählbar zum Verbindungslehrer sind alle Lehrer außer dem Schulleiter und seinem Stellvertreter. Die Verbindungslehrer unterstützen die SMV bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Kontakt mit der Schulleitung, den Lehrern und den Eltern. Sie sind berechtigt an allen Sitzungen der SMV in beratender Funktion teilzunehmen und sind rechtzeitig über alle Belange der SMV zu informieren.

Der alte SMV- Vorstand kann bei Neuwahlen vom Schülerrat entlastet werden.

Der SMV- Vorstand bestimmt den Kassenwart und den Wahlleiter.

Der Kassenwart verwaltet die Finanzen der SMV pflichtbewusst über ein Konto bei einem Geldinstitut und hat gemeinsam mit einem Verbindungslehrer volle Verfügungsgewalt über das SMV- Konto. Der Kassenwart muss dem Vorstand jederzeit  Rechenschaft ablegen können. Die Mittel der SMV dürfen nur zu SMV Zwecken verwendet werden. Zum Ende eines jeden Schuljahres kann der Kassenwart nach Prüfung der SMV-Kasse vom SMV-Vorstand entlastet werden.

Der Wahlleiter muss überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine gültige Wahl gegeben sind und diese durchführen. Der Wahlleiter darf selbst für keines der zu wählenden Ämter kandidieren. Die Verbindungslehrer unterstützen den Wahlleiter.

Die Wahlen finden gegen Ende des Schuljahres für das Folgejahr statt. Wahlen können nur durchgeführt werden, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des wählenden Gremiums anwesend sind. Kann die Wahl nicht durchgeführt werden, so ist innerhalb von zwei Wochen eine neue Wahl durchzuführen. Auf Verlangen muss die Wahl geheim durchgeführt werden. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Jeder Schüler darf einen geeigneten Kandidaten für das zu besetzende Amt mit dessen Zustimmung vorschlagen.

Vor einer Schulkonferenz treffen sich die gewählten Vertreter der Interessen der Schülerschaft, deren Stellvertreter und die Verbindungslehrer zu einer Fraktionssitzung. Nur die Schüler, die an dieser Sitzung teilgenommen haben, dürfen an der darauffolgenden Schulkonferenz teilnehmen.

 

Diese Satzung tritt ab dem 01.01.2010 in Kraft und ist als Ergänzung zur Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung zu sehen.